Teilnahmebedingungen für die Tippgeber-Prämie
1. Anbieter der Tippgeber-Prämie
Die Tippgeber-Prämie wird angeboten von:
Michel Immobilienservice
Inhaber: Leif Michel
Fritz-Kreß-Str. 17
63674 Altenstadt
Telefon: +49 6047 951219
E-Mail: info@michel-immobilienservice.de
nachfolgend „Michel Immobilienservice“.
Mit der Tippgeber-Prämie honoriert Michel Immobilienservice private Hinweise auf verkaufsinteressierte Immobilieneigentümer, sofern aufgrund des Hinweises ein Makleralleinauftrag zustande kommt und die Immobilie anschließend erfolgreich durch Michel Immobilienservice vermittelt wird.
2. Wer kann an der Tippgeber-Prämie teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige Privatpersonen, die den Immobilientipp in ihrer privaten Eigenschaft abgeben.
Eine Teilnahme im Rahmen einer gewerblichen, beruflichen oder selbstständigen Tätigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für gewerbliche Immobilienvermittler und andere Personen, die regelmäßig oder gewerbsmäßig Immobilien- oder Kontakthinweise gegen Vergütung vermitteln.
Von der Tippgeber-Prämie ausgeschlossen sind:
Andere Angehörige des Eigentümers können grundsätzlich an der Tippgeber-Prämie teilnehmen, sofern sämtliche übrigen Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
3. Voraussetzungen für einen prämienberechtigten Tipp
Ein Immobilientipp ist grundsätzlich prämienberechtigt, wenn
Dass Michel Immobilienservice der Eigentümer oder die Immobilie bereits aus einem anderen Zusammenhang bekannt ist, schließt einen Tipp nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob die konkrete Verkaufsabsicht hinsichtlich dieser Immobilie bereits bekannt war oder bereits konkrete Gespräche über einen entsprechenden Maklerauftrag geführt wurden.
4. Zeitpunkt des Tipps und mehrere Tippgeber
Maßgeblich ist der dokumentierte Zeitpunkt, zu dem der vollständige Immobilientipp bei Michel Immobilienservice eingeht.
Gehen zu derselben Immobilie Hinweise von mehreren Personen ein, ist grundsätzlich ausschließlich der zuerst eingegangene, vollständige und nach diesen Teilnahmebedingungen prämienberechtigte Tipp maßgeblich.
Eine mehrfache Auszahlung der Tippgeber-Prämie für dieselbe Immobilie ist ausgeschlossen.
5. Was muss ein Immobilientipp enthalten?
Der Tipp muss so konkret sein, dass die betreffende Immobilie und der verkaufsinteressierte Eigentümer eindeutig zugeordnet werden können.
Der Tippgeber muss außerdem bestätigen, dass der Eigentümer mit der Weitergabe seiner Kontaktdaten und der Kontaktaufnahme durch Michel Immobilienservice einverstanden ist.
Ein allgemeiner Hinweis auf eine möglicherweise zum Verkauf stehende Immobilie ohne Kenntnis einer konkreten Verkaufsabsicht begründet keinen Anspruch auf eine Tippgeber-Prämie.
6. Höhe der Tippgeber-Prämie
Die Höhe der Tippgeber-Prämie richtet sich nach dem im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Verkaufspreis der erfolgreich vermittelten Immobilie.
Für je volle 100.000 € Verkaufspreis erhält der Tippgeber 1.000 €.
Es gilt folgende Staffelung:
|
Verkaufspreis |
Tippgeber-Prämie |
|
unter 100.000 € |
keine Prämie |
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ab 100.000 € |
1.000 € |
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ab 200.000 € |
2.000 € |
|
ab 300.000 € |
3.000 € |
|
ab 400.000 € |
4.000 € |
|
ab 500.000 € |
5.000 € |
|
ab 600.000 € |
6.000 € |
|
ab 700.000 € |
7.000 € |
|
ab 800.000 € |
8.000 € |
|
ab 900.000 € |
9.000 € |
|
ab 1.000.000 € |
10.000 € |
Die maximale Tippgeber-Prämie beträgt 10.000 € je erfolgreich vermittelter Immobilie.
Beispiel: Bei einem Verkaufspreis von 380.000 € beträgt die Tippgeber-Prämie 3.000 €.
7. Entstehung des Prämienanspruchs
Ein Anspruch auf Auszahlung der Tippgeber-Prämie entsteht erst, wenn sämtliche Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt sind und insbesondere
Kommt kein Verkauf zustande oder entsteht bzw. verbleibt Michel Immobilienservice kein Anspruch auf Maklercourtage, besteht kein Anspruch auf die Tippgeber-Prämie.
8. Auszahlung
Nach Entstehung des Prämienanspruchs wird die Tippgeber-Prämie auf das vom Tippgeber angegebene Bankkonto ausgezahlt.
Die Teilnahme an der Tippgeber-Prämie ist ausschließlich Privatpersonen in ihrer privaten Eigenschaft vorbehalten. Eine zusätzliche Zahlung von Umsatzsteuer auf die ausgewiesene Tippgeber-Prämie erfolgt nicht.
Für eine gegebenenfalls erforderliche Versteuerung der erhaltenen Tippgeber-Prämie ist der Tippgeber selbst verantwortlich.
9. Rückabwicklung oder Unwirksamkeit des Kaufvertrags
Wird der notarielle Kaufvertrag aufgehoben, rückabgewickelt oder unwirksam und entfällt hierdurch der Courtageanspruch von Michel Immobilienservice, entsteht kein Anspruch auf die Tippgeber-Prämie.
Soweit eine Tippgeber-Prämie zu diesem Zeitpunkt bereits ausgezahlt wurde, gelten für eine mögliche Rückforderung die gesetzlichen Bestimmungen.
10. Rolle des Tippgebers
Der Tippgeber stellt lediglich den Kontakt zwischen dem verkaufsinteressierten Eigentümer und Michel Immobilienservice her.
Der Tippgeber wird nicht als Makler für Michel Immobilienservice tätig und ist insbesondere nicht berechtigt, im Namen von Michel Immobilienservice Vertragsverhandlungen zu führen, Zusagen zu machen, Preise oder Konditionen zu vereinbaren oder sonstige rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
11. Datenschutz und Einverständnis des Eigentümers
Der Tippgeber darf personenbezogene Daten des Eigentümers nur an Michel Immobilienservice übermitteln, wenn der Eigentümer mit der Weitergabe seiner Daten und einer Kontaktaufnahme durch Michel Immobilienservice einverstanden ist.
Die im Rahmen des Tippgeberprogramms erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von Michel Immobilienservice.
12. Falsche Angaben und Missbrauch
Bei vorsätzlich falschen Angaben, einer missbräuchlichen Teilnahme oder dem Versuch, die Voraussetzungen der Tippgeber-Prämie zu umgehen, besteht kein Anspruch auf Auszahlung.
Dies gilt insbesondere bei bewusst unzutreffenden Angaben über die Verkaufsabsicht des Eigentümers, das Einverständnis zur Kontaktaufnahme oder die Beziehung zwischen Tippgeber und Eigentümer.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026